Bioland - Imkerei
Der Bioland-Verband wurde 1971 von Bauern in Heiningen (am Fuß der schwäbische Alp) gegründet. 1986 wurden die einzelnen Landesverbände ins Leben gerufen.
Ziele des
Bundesverbandes
Förderung des organisch-biologischen Landbaues in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beratung und Betreuung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe. Die Information der Verbraucher beim Kauf von Bioland-Produkten. Er achtet auf die Einhaltung seiner Erzeugungsrichtlinien.
Bio-Imkerei nach Biolandrichtlinien
(Kurzinformation)
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Imker die nach Biolandrichtlinien imkern dürfen ihre Bienen nur auf Standorten halten die nicht zu hoher Umweltbelastung ausgesetzt sind. |
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Die Bienenkästen (Beuten) müssen aus Naturmaterial sein (Holz, Stroh oder Lehm), Anstriche sind nur aus schadstoffarmen Farben zugelassen. |
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Den Bienen muss die Möglichkeit gegeben werden mehrere Naturbauwaben zu errichten. |
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Zur Bekämpfung der Varoa-Milbe sind nur organische Säuren (die keine Rückstände erzeugen) zugelassen. |
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Im Wachs dürfen keine Chemotherapeutika nachweisbar sein. |
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Als Überwinterungszucker ist nur Biohonig oder Biozucker zulässig |
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Gentechnisch veränderte Bienen sind nicht zugelassen, ebenso Flügelbeschneiden der Königin. |
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Honigverarbeitung
gemäß EG-Ökoverordnung, Mehrweggebinde sind Vorschrift. Honig muss naturbelassen sein und darf nicht
über 40° C erwärmt werden. |
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