510 Standen hohe Strafen auf den Diebstahl von Bienen und Honig. Im „Salischen Gesetz“ unter Merowingerkönig Chlodwig I. verfasst, eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher.
643 Verankerten die Westgoten den Wildbienenfang im Gesetz und führten eine Haftpflicht bei Schäden durch Bienen ein.
748 Eine Urkunde des Herzogs Odilo von Bayern belegt erstmals schriftlich die Waldbienenzucht, die als Zeidlerei bezeichnet wird.
um 800 Karl der Große verordnete allen Meierhöfen (Musterhöfe des Reiches), als Teil der Ökonomie den Unterhalt einer Imkerei. Er erließ Gesetze zum Schutz der Imkerei und legte somit den Grundstein für die Entwicklung des Berufsimkertums, der Zeidlerei bis zum 16.Jhdt.
950 n.Ch. Zeidlerwirtschaft
In den riesigen Wäldern im Norden und Osten Europas entwickelte sich diese spezielle Bienenhaltung. Die Zeidlerwirtschaft wurde bis Ende des 18. Jahrhunderts betrieben. Zeidler auch Biener oder Beutner. Die Zunft der „Zeidler“ hielt ihre Bienenvölker in Wäldern. Durch das Aushöhlen von Bäumen durften die Zeidler künstliche Bienennistplätze anlegen und einenTeil der Honigwabe ausschneiden („zeideln“). Honig, Wachs und Met waren im Mittelalter sehr wichtige Handelsartikel. Das 14 u.15 Jahrhundert gilt als Blütezeit der Zeidlerwirtschaft. Zeidler mußten hohe Abgaben (Beutezins, Honiggülden, Wachssteuer) an ihren Lehnsherren entrichten und dem Kaiser mit Armbrust und Pfeil dienen. Bienenräuber oder Honigdiebe wurden (oft hatten die Zeidler eine eigene Gerichtsbarkeit) mit harten Strafen belegt (Abhacken der Hand oder Aufhängen in einem der Beutenbäume).